Die heutige Art der Politik ist überholt, nicht mehr zeitgemäß. Im Infozeitalter, wo jeder, der will, sich informieren kann, ist die Einbindung der Bevölkerung ein MUSS. Die Tagespolitik und besonders die Langzeitpolitik kann man nicht ein paar Parteien überlassen, welche sich profilieren wollen, aber die Bevölkerung muss es bezahlen.
Politik und Justiz
Ist die angeblich "UNABHÄNGIGE JUSTIZ" parteipolitisch gebunden?
Ist unsere Justiz mit den Parteien so verfilzt, dass es den Parteien und Politikern trotz eines unabhängigen Verfassungsgerichtes, das die Bürgerschaft vor Verfassungsbrüchen schützen soll, seit Bestehen des Grundgesetzes (23. Mai 1949) gelungen ist, das Grundgesetz unter den Augen dieses unabhängigen Verfassungsgerichtes regelmäßig zu brechen und der Bevölkerung bei wesentlichen politischen Fragen die im Grundgesetz verankerte Volksabstimmung vorzuenthalten?
Ich meine: Ja!
Darum:
Bevor auf friedlichem, demokratischem Wege etwas geändert werden kann, muss erst der Justiz mit friedlichen und demokratischen Mitteln die Macht genommen werden, ein Staat im Staate zu sein, der nur sich selbst gegenüber verantwortlich ist und sich jeder unabhängigen, demokratischen Kontrolle verweigert.
Denn alle, die den Staat heute als fette Beute und persönliches Eigentum sowie den Bürger als den Finanzier ihrer Selbstverwirklichung betrachten, werden sich mit Händen und Füßen wehren, ihre undemokratischen Unrechtsprivilegien abzugeben und zu einer Demokratie nach unserer ursprünglichen Verfassung zurückzukehren.
Also werden die strittigen Sachverhalte von “ordentlichen” Gerichten zu entscheiden sein.
Da die Richter sich aber bei einer Rückkehr zu einem demokratischen Staat des ordentlichen Rechts wieder ausschließlich mit der Rolle der Rechtsprechung begnügen müssten, steht zu befürchten, dass sich viele von ihnen gegen diese Rückkehr stellen werden, um ihre heutige "Gottvater-Stellung" zu erhalten.
Um dieses Anspruchsdenken zu unterlaufen, sollten juristisch und parteipolitisch neutrale, ständige Bürgerrechtsausschüsse eingerichtet werden, die unabhängig und befugt sind, sowohl allein als auch auf Antrag alle staatlichen Einrichtungen zu kontrollieren und zu überprüfen.
Die Durchsetzung dieses Ziels ist allerdings nur bei einer Zweidrittelmehrheit möglich, da hierfür Änderungen des Grundgesetzes nötig sind.
Es wäre aber nicht sachlich und nicht richtig, wenn man der Justiz allein die Schuld an ihren heutigen Missbrauchsmöglichkeiten gäbe.
Vielmehr trägt der Gesetzgeber erheblich dazu bei, weil er den Gerichten in wesentlichen Belangen das alleinige Entscheidungsrecht überlässt und in der Vergangenheit die durch Rechtsfortbildung geschaffene Situation tolerierte.
Im BGB (Palandt, 52. Aufl., Einleitung, Punkt 4, Rechtsfortbildung) kann man nachlesen, dass das Bundesverfassungsgericht den Richtern das Recht zur Rechtsfortbildung zugestanden hat. Unter der Randnummer (Rdn.) 46 wird dazu erklärt, dass kein Gesetzgeber alle künftigen Fälle vorausschauend beurteilen kann, was wohl ein richtiger Gesichtspunkt ist.
Unter Rdn. 47, 48 und 49 wird dieses Thema fortgeführt, wobei immer wieder ein ordentliches Gericht, das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesgerichtshof in eigener Sache handeln und nicht der Gesetzgeber die Ermächtigungen gibt und die Regeln bestimmt, wie es dem Verständnis von Demokratie entspräche.
Hier liegt ein Fehler vor, der schnellstens beseitigt werden muss, um die Justiz zu einem starken und in jeder Hinsicht unabhängigen Garanten der Demokratie des Volkes zu machen: nur den Gesetzen unterworfen, Postenbesetzung durch ordentliche Wahlverfahren, Amtszeit begrenzt und unabhängig von Parteieneinfluss.
Rechtsfortbildung bedeutet, dass ein Richter ein Gesetz nach eigener Auslegung anwendet, weil er der Ansicht ist, dass der vorliegende Fall nicht exemplarisch und mit dem Gesetz in der Fassung des Gesetzgebers nicht zu beurteilen ist.
Sicherlich ist das in vielen Fällen vernünftig und auch richtig, da eine momentane Entscheidung gefällt werden muss.
Aber diese Fortbildung des Rechts muss danach einem unabhängigen und politisch neutralen Ausschuss des Gesetzgebers vorgelegt werden und darf erst nach dessen Zustimmung tatsächliches Recht und nicht, wie es heute der Fall ist, Richterrecht bzw. ungeschriebenes Gesetz werden.
Auch Richter sind nur Menschen, die sich ebenso wie andere Menschen irren und auch ohne Vorsatz sogar Rechtsirrtümer und Rechtsfehler begehen können.
Demzufolge ist die in den Händen der Richter liegende Macht, der die gesamte Bürgerschaft ausgeliefert ist, zu groß, zumal sie der alleinigen Beurteilung von Richterkollegen unterliegt und jeder unabhängigen, demokratischen Kontrolle entzogen ist. Sie verleitet labile Charakter zur Willkür und ist derart nicht mit dem demokratischen Gedanken unseres Grundgesetzes vereinbar.
Ein einzelner Berufsstand (Betonung auf Stand!) kann hier durch die Hintertür sogar gegen die Verfassung Gesetze ändern, wenn die letzte Gerichtsinstanz eine Konformität zur Verfassung bestätigt, weil eben nur eine richterliche und keine unabhängige und politisch neutrale Kontrolle möglich ist.
Der Richterstand ist somit zugleich in der Lage, ihm genehme Personen oder Richtungen zu unterstützen, auch wenn sie sich gegen Demokratie und Grundgesetz richten.
So ist zum Beispiel aus den Meldungen über den am 08.01.2011 verstorbenen Verfassungsrechtler Prof. Dr. Maunz, der früher auch die rechtslastige Partei DVU beraten hat, zu erkennen, dass selbst höchste Staatsrechtler einer demokratischen Kontrolle bedürfen. Diese Beratungen verdeutlichen anschaulich und nachvollziehbar, welche Gefahr für die Demokratie von einer nicht öffentlich kontrollierbaren Justiz ausgehen kann, die zudem immer mehr die Funktion eines Gesetzgebers übernimmt.
Früher genossen die Stände der Justiz und der Anwälte ein höheres Ansehen, die Werte in der Gesellschaft waren noch nicht so abgeflacht wie heute. So wurde eine ungesetzliche Tat nicht einfach mit dem Begriff "Kavaliersdelikt" abgetan, sondern hatte die öffentliche Ächtung zur Folge.
Heute hält ein in allen Gesellschaftsklassen und Ständen zu beobachtender Werteverfall an. Doch durch die Gleichgültigkeit großer Teile der Bürgerschaft wurde nicht beachtet, dass Richter dieser Entwicklung wie jeder andere Bürger unterliegen.
Das hatte zur Folge, dass der Richterstand sich auf Grund seiner unkontrollierten Macht und der Teilnahmslosigkeit der Bürger im Grunde einen Staat im Staate mit eigenem Rechtssystem schaffen konnte, das immer mehr auf den Rechten der Richter als auf den Rechten des Gesetzgebers beruht.
Bedingt dadurch entstand zusätzlich eine gewisse Nachlässigkeit, mit der inzwischen viele Richter ihr Amt versehen.
Der Bürger kann in vielen Fällen die richterlichen Beschlüsse mit ihren teils fehlenden, teils spärlichen und oft gar ungesetzlichen Begründungen nicht verstehen und akzeptieren. Also legt er Beschwerde ein, was nicht zuletzt zu der Überbelastung der Gerichte beiträgt.
Zitat des ehemaligen DDR-Pfarrers Eppelmann im "Spiegel" (Ausgabe 38 vom 20.09.93, S. 65):
»Die Lernfähigkeit und Einsicht gehören nicht zu den deutschen Tugenden. Vor allem nicht zu denen von Politikern.«
Dem ließe sich heute noch der Begriff "Staatsdiener", insbesondere Richter zufügen, da einige oder möglicherweise viele aus dem genannten Personenkreis wegen des Nichtvorhandenseins einer demokratischen Kontrolle offensichtlich die Realität aus den Augen verloren haben, nämlich, dass sie dem Gesetz, und zwar dem des Gesetzgebers, unterworfen sind.
Wie der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber im selben "Spiegel" auf Seite 78 zugibt, hat er ursprünglich auch zu dem Kreis derjenigen gehört, die einen "Deal" bevorzugen, also eine Absprache zwischen Täter/Rechtsanwalt und Richter.
Inzwischen sieht er aber diese Methode zur flotten Erledigung der Verfahren durch die Bevorzugung wohlhabender Täter als pervertiert an, wobei er darauf hinweist, dass dieser "Deal" kurioserweise auch die Strafrichter in zwei Klassen teilt:
Der kompromisslose und engagierte Richter sitzt wochenlang Tag für Tag im stickigen Verhandlungssaal und vernimmt einen Zeugen nach dem anderen; der flexible Richter hingegen erledigt per "Deal" einen Fall an einem einzigen Morgen und kann getrost nach dem Mittagessen zum Tennisspielen gehen.
Wird ein Verfassungsgericht wohl unvoreingenommen und unparteiisch eine Entscheidung über die Parteien fällen, die bestimmen und steuern können, ob ein/e Verfassungsrichter/in berufen wird oder nicht?
Es ist heute auch schon gang und gäbe, dass Parteien Gesetzesvorlagen per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes durchdrücken, die in der demokratisch vorgesehenen gesetzlichen Weise voraussichtlich keine Mehrheit finden.
Von unserer von Parteien beherrschten Regierung, die unsere Bundesgesetze gestaltet, ist keine Hilfe für die Bevölkerung zu erwarten, da die Parteien ja sogar auf ihre Art und nach ihren Vorstellungen das Parteiengesetz formulieren und ändern sowie ein Wahlgesetz geschaffen haben, das ihre Vormachtstellung absichern soll.
Abgesegnet wird das alles notfalls von Richtern, auf deren Postenbesetzungen wieder die Parteien Einfluss haben.
Damit haben die Parteien die Entscheidung über Aufbau und Änderung des Wahlgesetzes in ihre Hand gebracht, und theoretisch durchführbare Einspruchsmöglichkeiten, wie z.B. ein Volksbegehren, müssen an der praktischen Ausführung scheitern.
Nur 22 mal bis 1994, seit 1946 (23 mal laut Staatsrechtler von Arnim in seinem Buch "Staat ohne Diener") wurde nach unserem Kenntnisstand von wachsamen Bürgern, Wählervereinigungen oder kleinen Bürgerparteien in denjenigen Bundesländern ein Volksbegehren durchgeführt, in deren Länderverfassung die Möglichkeit dazu verankert ist.
Der Grund für diese verhältnismäßig geringe Zahl dürfte in den hohen Anforderungen (1994) liegen, die als Vorbedingung erfüllt werden müssen: Teilweise vorgeschalteten Volksinitiative mit 15.000 bis 40.000 Unterschriften, danach Volksbegehren, dem ein Fünftel bis ein Zwanzigstel der Stimmberechtigten oder festgesetzt 80.000 bis 450.000 Bürgerinnen und Bürger mit Unterschrift zustimmen müssen.
Die Bürgerschaft kann die erforderliche Vorarbeit aus eigenen Mitteln und Kräften in der Regel nicht bestreiten, während die Parteien zur Durchsetzung ihrer Ideologien und zum Erhalt ihrer Macht die benötigten Mittel aus dem von der Bürgerschaft gefüllten Steuertopf nimmt.
Sollten entgegen aller Wahrscheinlichkeit die Voraussetzungen dennoch einmal erfüllt sein, muss erst noch der Volksentscheid stattfinden, wobei den Regierungsparteien immer noch die Möglichkeit bleibt, diesen mittels fadenscheiniger juristischer Begründungen "unabhängiger" Gerichte, bei deren personeller Besetzung die Parteien einen gewichtigen Einfluss haben, abzulehnen.
Die Aufzählung aller Benachteiligungen der Bürgerschaft durch die offensichtliche Selbstherrlichkeit der Parteien lässt sich immer weiter fortführen. So stellt sich beispielsweise die Frage:
Werden die verantwortlichen, machtkompetenten und damit natürlich hochdotierten Positionen in staatlichen Verwaltungen und Behörden nach Fähigkeit und Erfahrung besetzt?
Nein, natürlich nicht, denn die OBEREN haben es eingerichtet, dass nur sie und nicht die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wer mit diesen Positionen bedacht wird. Dabei geht es viel zu oft nicht nach Eignung und Sachkompetenz, sondern nach Parteibüchern und Lobbyhilfe: "Einer von uns hier, einer von euch dort."
Solche Schacherei mit Ämtern und Positionen muss aufhören; die Tüchtigen und Verantwortungsvollen müssen sich darauf verlassen können, dass sie auf Grund ihrer Leistung weiterkommen, wohingegen unqualifiziert, faul, willkürlich und amtsmissbrauchend Arbeitende ohne falsche Rücksicht aus den Positionen entfernt werden müssen.
Tugenden wie Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsgefühl, Ehrlichkeit, Leistung, und Fachkompetenz müssen wieder mehr bewertet werden als die "Fördermittel", durch die man heute trotz Mangel an persönlichem Einsatz, Wissen und Fähigkeit weiterkommt, wenn man nur auf der richtigen Seite steht: Parteibuch, Vitamin "B", Freundschaft, Standesdünkel usw.
Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim (seine Bücher, ebenso wie die der anderen Zitierten, können wir übrigens jedem an mehr Hintergrundwissen Interessierten empfehlen) hat in seinem Buch "Staat ohne Diener" die praxisübliche Handhabung der Postenvergebung nach Parteibuch, Vitamin Beziehung usw. mit einem anschaulichen, nachfolgend zitierten Bonner Kalauer festgehalten:
Bei der Besetzung einer Beamtenstelle wurde allen Bewerbern die Testfrage vorgelegt: Wieviel ist 2,5 mal 2,5?
Ein Bewerber antwortete 6,
ein anderer 7,
ein dritter schließlich 6,25.
Wer hat die Stelle wohl bekommen?
Antwort: Der mit dem richtigen Parteibuch.
Oder wie es Prof. Dr. Engels 1988 in "Akzente" aufzeigte:
Da standen zwei Männer – als "Steuerzahler" gekennzeichnet – und fütterten ein Pferd mit Hafer.
In den Pferdeäpfeln dahinter pickten die Sperlinge.
Das Pferd trug die Aufschrift "Bürokratie", die Spatzen waren "die Armen".
Fragte der eine Mann den anderen: "Warum verfüttern wir den Hafer eigentlich nicht gleich an die Sperlinge?"
Antwortete der andere: "Das Pferd ist dagegen."
Das trifft genau den Kern. Die Parteien haben zur Unterbringung ihnen genehmer Parteimitglieder eine derart entartete Bürokratie aufgebaut, dass allein die durch Anpassung an die Leistungsfähigkeit der freien Wirtschaft eingesparten Gelder die Finanzierung einer echten Sozialhilfe für die Bedürftigen sichern könnten, und zwar in der Höhe, dass wir keine Bedürftigen mehr hätten.
Der Umstand, dass ein Bedürftiger viele Stellen anlaufen musste, um seine verschiedenen Unterstützungen zu erhalten und der für sich schon unwürdig war, hat man Gott sei dank inzwischen abgeschafft.
Schon 1994 vertrat ich, dass wenn jemand bedürftig ist, alle Hilfen aus einer Hand kommen müssen, um eine kostengünstige, wie effektivere Hilfe zu gewährleisten.
Nur Hartz IV ist keine Lösung, sondern nur der Makel der aufzeigt, dass gravierende Änderungen erfolgen müssen. Dass das gesamte Staatsgefüge geändert und den Neuzeitlichen Bestimmungen Rechnung tragen muss.