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11. Dezember 2014 4 11 /12 /Dezember /2014 20:30

Dies wurde 1990 für die damalige BBU ( geschrieben und traurig ist, dass es auch heute noch nicht verwirklicht wurde.

Denn die damaligen Zahlen mit heutigen vertauscht, bringt immer noch das Ergebnis, dass die Familienhilfe fürs Land besser und auch billiger wäre, als die Gießkanne Sozialhilfe mit ihren weiteren Hilfen.

Besonders bei den heutigen Zinsen.

 

Lest selber und beurteilt:

 

Familienpolitik: Steuervor­teile für Kin­der - Anerkennung: Mut­ter als Beruf

 

Die Familie als kleinste, aber wichtigste Zelle zum Bestehen und Überleben einer Gemeinschaft wird besondere staatli­che Förderung erhalten.

Folgende staatlichen zinslosen Kredite und nicht zurückzahlbare Gelder für deutsche Staatsangehörige zum Fördern von Familie und Kind:

Familiengründungskredit, DM 10.000,- auf 5 Jahre.

Jedes geborene Kind deutscher Staatsangehörigkeit erhält ein nicht zurückzuerstattendes staatliches Geburtsgeld von DM 1.000,-.

Das würde es einem jungen Paar erleichtern, eine Familie zu gründen, den Hausstand einzurichten und mit Wunschkindern nicht aus finanziellen Erwägungen Jahre zu warten.

Ab zwei Kinder ein staatliches Baudarlehn DM 100.000,-, je weiteres Kind DM 20.000,- mehr, auf 30 Jahre.

Da dieser Fond erst aufgebaut werden muß und laufende zugesagte Fördermittel auslaufen müssen, um für den Fond bereit zu stehen, wird die Anlaufzeit mehrere Jahre dauern, dann aber werden im Gegensatz zu heute nicht mehr die Abschreibungskünstler sondern die, die es nötiger haben, gefördert.

 

Das Kind ist bei der Gewährung dieser Darlehn, wenn mehr Berechtigte als Gelder da sind, das Haupt-Auswahl-Kriterium. Bei mehr Bewerbern als Darlehn wird nach der Anzahl der Kinder entschieden, bei gleicher Kinderanzahl nach dem Kindesalter, bei gleichen Kindesalter nach dem Alter der Eltern, bei Alleinerziehenden nach dem Alter der/des Alleinerziehenden. Vorrang also: größere Kinderzahl, höheres Kinderalter, höheres Alter der/des Erziehenden.

Auf diese Darlehn besteht Anspruch für deutsche Staatsangehörige zwischen dem 18. und 28. Lebensjahr des jüngeren Ehepartners. Das Baudarlehn darf nur zum Kauf oder zur Erstellung von Wohnei­gentum verwandt und muß im Grundbuch abgesichert werden.

 

Nach dem 28. Lebens­jahr des jüngeren Ehepartners besteht kein rechtlicher Anspruch mehr auf diese Darlehn.

Somit hätte eine Familie mit zwei Kindern ein Baudarlehnanspruch von DM 100.000,-.

 

Bei einer Rückzahlung auf 30 Jahre sind pro Monat rd. DM  280,- an den Staat zurückzu­führen.

Eine Eigentumswohnung (kein Neubau) mittlerer Ausstattung und Wohnlage hat heute ei­nen Marktkaufpreis (ländlich weniger, City mehr) von ca. DM 2.400,- pro m², 4 Zimmer  85 m² also DM 204.000,-, mit Kauf- und Finanzierungsnebenkosten rd. DM 212.000,- und ein monatliches Wohn­geld/Heizg. von rd. DM 400,-.

 

Es fehlen also am Gesamtkaufpreis noch DM  112.00,-, die zu banküblichen Zinsen von der noch zu gründenden staatlichen Baudarlehnskasse oder einer Bank/Sparkasse eigener Wahl finanziert werden.

 

Kosten ca. DM 112.000,- x 7% Zinsen plus 1 % Tilgung : 12 Monate = rd. DM 670,- pro Monat.

Also folgende Gesamtbelastung:       

                   Baudarlehn Staat            DM    280,-

                   Wohngeld                       DM    400,-

                   Bank/Sparkasse             DM    670,-

                                                        -----------------

                   Gesamtbelastung            DM 1.350,- pro Monat

für Wohnen und Vermögensbildung.

 

Eine Wohnung dieser Größe und Lage hat lt. Mietspiegel je nach Lage (Großstadt/ländlich) einen Mietspiegelpreis (zu dem heute kaum Wohnungen zu bekommen sind) von rd. DM 5,50 bis DM 9,50 plus rd. DM 250,- bis DM 300,- Ne­benkosten/Heizg. Also

85 m² x DM 5,50 = DM 467,- plus DM 250,- = DM   717,- Miete.

85 m² x DM 9,50 = DM 807,- plus DM 300,- = DM 1107,- Miete.

Die Marktmieten die heute für vergleichbare Wohnungen gezahlt werden, übertreffen diesen thoretischen Marktmietpreis bei weitem und liegen bei ca. 950,-- bzw. bei 1.263,50

Diese Kredite ermöglichen es also, daß junge Menschen, ohne sich übermäßig zu verschulden, ei­ne Ehe und Familie und Vermögen und Alterssicherung durch eine Eigentumswohnung oder Einfa­milien­haus aufbauen.

 

Auf diese Art wird Wohnungseigentum für jeden möglich, finanziert wird das Ganze, was natürlich durch die Umstellung ein paar Jahre benötigt, durch die Zurückführung auf die ur­sprüngliche Aussage des Wohnungsbaugesetzes, nachdem breite Schichten des Volkes, Kinderreichen und Personen mit geringem Einkommen die Eigentumsförderung zugute kom­men sollte, durch die Wohnungsbauförderungsmittel aus Steuergeldern, die heute durch eine falsche und un­soziale Steuerpolitik den Habenden zugute kommt.

 

Heute sieht es so aus, wer viel verdient, der kann viel absetzen und somit ist die Eigen­tums­förderung, die der breiten Masse helfen sollte, umgeschlagen in eine Wohlha­benden-Abschreibungsförderung.

 

Aus den laufenden Rückzahlungen wird sich nach Jahrzehnten diese Förderung fast ohne Zuzahlung neuer Steuermittel selbst tragen.

Weitere sinnvolle Effekte sind, daß Eigentümer mit ihren Eigentum sorgsamer umgehen als Mieter, viele Kleinschäden direkt beseitigt werden und sich nicht zu Großreparaturen ausweiten und das Volksvermögen ebenso wie das Verantwortungsbewußtsein der Bürgerschaft steigt.

 

Mutter als Beruf - Bürgergeld

 

Jede Frau, die keiner bezahlten Tätigkeit nachgeht und sich selbst um Erziehung der Kin­der und Haushalt kümmert und damit staatliche Leistungen erspart, bekommt, solange sie keiner bezahlten Tätigkeit nachgeht, entweder monatlich einen Betrag von DM 1.000,- bzw. der Ehemann oder feste Lebenspartner bekommt einen steuerlichen Freibetrag in dieser Höhe bzw. der Höhe, daß DM 1000,- netto der Frau zur Verfügung stehen und später für diese Zeit auch als Rentenanspruch angerechnet werden.

 

Dazu wird in der Steuerreform das Splitting abgeschafft und ein festes Kindergeld eingeführt, denkbar wären für das erste und zweite Kind je DM 300,- pro Monat und für jedes weitere Kind DM 400,- pro Monat.

 

Jedes Kind soll gleich gefördert werden und nicht, wer viel verdient, verdient auch durch viel Abschreibung noch mehr am Kind.

 

Darüber hinaus soll eine Voraussetzung zur Zahlung eines Bürgergeldes erarbeitet werden. Das Bürgergeld soll in der Höhe des Existenzminimums liegen und durch Anspruch für jeden deutschen Staatsbürger die Verwaltung verkleinern und somit Verwaltungskosten senken.

 

Da sowieso jeder in Not geratene einen Anspruch auf die verschiedenen sozialen Unterstützungen durch den Staat hat, die aber heute mit einem so großen Verwaltungsaufwand und Verordnungswirrwarr betrieben werden, wird durch das Bürgergeld auch Ungerechtigkeit abgebaut.

 

Nur die ganz Cleveren und Gewitzten, die zu oft nicht die Bedürftigen sind, wissen heute, wo was vom Staat zu holen ist.

 

Viele wirklich Bedürftige leben unter dem Existenzminimum, da sie den teilweise entwürdigenden Gang durch die verschiedenen Ämter scheuen oder ihre Rechte nicht kennen.

 

 

Wie es Prof. Dr. Engels 1988 in "Akzente" aufzeigte:

Da standen zwei Männer – als "Steuerzahler" gekennzeichnet – und fütterten ein Pferd mit Hafer. In den Pferdeäpfeln dahinter pick­ten die Sperlinge. Das Pferd trug die Aufschrift "Bürokratie", die Spatzen waren "die Armen". Fragte der eine Mann den anderen: "Warum ver­füttern wir den Hafer eigentlich nicht gleich an die Sper­linge?" Antwortete der andere: "Das Pferd ist dagegen."

Das trifft genau den Kern. Die Parteien haben zur Unterbringung ihnen genehmer Parteimitglieder eine derart entartete Bürokratie aufgebaut, daß allein die durch Anpassung an die Leistungsfähigkeit der freien Wirtschaft eingesparten Gelder die Finanzierung einer echten Sozialhilfe für die Bedürftigen sichern könnten, und zwar in der Höhe, daß wir keine Bedürftigen mehr hätten.

 

Der Umstand, daß ein Bedürftiger viele Stellen anlau­fen muß, um seine ver­schiedenen Unterstützungen zu erhalten, ist für sich schon unwürdig und nützt nur dem behördlichen Wasser­kopf. Wenn je­mand bedürftig ist, sollten alle Hilfen aus einer Hand kommen, was eine effek­tivere Hilfe gewährleisten, das Entwürdigende der heutigen Sozialhilfe ent­schärfen und eine schnellere Wiedereingliederung schaffen würde.

Außerdem wäre so den Scheinbe­dürftigen, die in pa­rasitenähnli­cher Manier das soziale Netz der Gemeinschaft schädigen, effektiver beizukommen.

 

Die Parteien können jedoch an einer Änderung dieses Zustandes nicht interessiert sein, denn so ist die Parteikratie, auf die unsere Bürgerschaft keinen we­sent­lichen und nachhalti­gen Einfluß hat, wun­derbar durchführbar. Allerdings dient sie nur den Parteien selbst, steht überdies mit dem Grundge­setz nicht im Ein­klang und gewährt auch keine de­mokratische Einflußnahme. Aus diesem Grund muß die Volks­abstimmung auf allen der Bürger­schaft im Grundgesetz zustehenden Ebenen zwingend ge­fordert und gewährt werden.

 

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