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Die schlechte Nachricht zuerst: Mit seiner Entscheidung legalisiert das Bundesverfassungsgericht den fortwährenden Bruch des Grundgesetzes durch Merkel und ihrer Regierung. Die gute Nachricht: Damit sind alle legalen Mittel des Volkes, dem verbrecherischen Wirken der Berliner Regierungs-Clique Einhalt zu bieten, erschöpft.
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Wer sich vom Bundesverfassungsgericht Recht und Neutralität verspricht ist ein Träumer, denn:
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Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.
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Nicht die Bevölkerung wählt Ihre höchsten Richter, sondern die Politiker der Regierungsparteien.
Wie war das mit den Krähen? Eine hackt der anderen kein Auge aus.
Unsere Justitz hat sich noch nie mit Ruhm bekleckert.
Nachfolgendes habe ich einmal 1994 ausgearbeitet und eine Schande ist, dass sich bis heute fast nichts geändert hat:
Ordnung, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit und sgn. Einzel-fälle
Die Politiker und alt-etablierten Parteien versuchen der Bürgerschaft einen heilen Staat mit einer heilen Behörde hinzustellen, in dem natürlich ein paar "Einzelfälle" von Ungerechtigkeit und Willkür vorkommen können, aber im Großen und Ganzen alles in Ordnung ist.
Die betroffenen Bürger/innen, welche diese Ordnung nicht finden und sich oft jahrelang mit willkürlichen Behörden auseinandersetzen müssen, versucht man als Querulanten, Rechte, Linke oder in eine sonstige "genehme" Schublade einzuordnen.
Hier wäre doch u.a. zu fragen:
Aus welchem Grund
haben wir die Politikverdrossenheit,
sind so viele Bürger/innen unzufrieden und wieso können sich Politiker und Parteien immer mehr über den Bürgerschaftswillen hinwegsetzen,
wird immer mehr geklagt und das über mehrere Instanzen,
wird ein Soldat (Ex-DDR), der seinem Eid und Befehlen entsprechend handelt, verurteilt, Herr Honecker sonnte sich mit Bezügen in Chile, Schalck-Golodkowski ist ebenso frei, wie andere führende der Ex-DDR,
werden keine Richter, Staatsanwälte, Anwälte, Politiker, Parteiführer und andere Staatsdiener der Ex-DDR, welche erst durch ihre Arbeit, Ideen und willkürlichen Ausführungen diesen Unrechts- und Unterdrückungsstaat möglich gemacht und gefördert haben,
sind immer mehr Urteile gegen das Gerechtigkeitsempfinden und Rechtsempfinden der Bürger,
wird von den staatlichen Einrichtungen eine Mehrklassengesellschaft ausgeübt,
Warum
bekommen, obwohl sie es oft nicht verdienen, Politiker, Staatsdiener und sonstige Privilegierte immer mehr und die sgn. normale Bürgerschaft bekommt, obwohl sie teilweise mehr leisten muß, immer weniger,
werden für die sgn. Bürgerschaft immer mehr Arbeitsplätze abgebaut, Lohnkürzungen vorgenommen und die wirtschaftlichen Zukunftsaussichten immer düsterer gestaltet,
wird im Staatsbereich die aufgebauschte Bürokratie nicht abgebaut, keine Lohnkürzungen vorgenommen und für die Zukunft in Berlin sogar noch finanzielle Beihilfen in Aussicht gestellt, usw. usw. usw.
Sobald ein/e Arbeitnehmer/in für einen Arbeitsstellenwechsel umziehen muß, trägt er/sie die Belastung selbst. Im günstigsten Fall zahlt die neue Firma, wenn der/die Arbeitnehmer/in begehrt ist, evtl. einen Teil oder den Umzug.
Es ist doch nicht objektiv anzunehmen, wie es gern von einigen Staatsbediensteten, Politikern, Parteien und sonstigen Privilegierten hingestellt wird, daß die Mehrzahl der Bürger, die sich gegen Korruption, Bevormundung, Vetternwirtschaft, Positionsklüngel, zweitklassige Behandlung, ungesetzlich handelnde Gerichte, Verwaltungen und sonstige Behörden wehren, nur Querulanten oder Spinner sind.
Folgende Tatsachen sind doch unbestreitbar,
Politik- und Parteienverdrossenheit, Korruption, Amtsmißbrauch, weniger Wahlbeteiligung, Protestwahl von Parteien, deren politisches Ziel kein demokratisch denkender Bürger will, Parteiaustritte, usw.
§ 218, Pflegeversicherung, Maastrichter Verträge, Arbeitslosigkeit, Bundespräsidentenwahl, Postenzankereien in den Parteien anstatt für aktuelle Probleme Lösungsmöglichkeiten zu erörtern, usw.
Die Gerichte arbeiten teilweise nicht mehr nach unseren rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern versuchen immer mehr, Richterrecht, teilweise sogar willkürliches "Richterrecht", über die Gesetze und das Grundgesetz zu stellen, fungieren im zunehmenden Maße als Gesetzgeber und es ist teilweise, "finanziell bessergestellten, genehmen" und sgn. Persönlichkeiten" sogar möglich, mit den Gerichten wie mit einer "Hure" zu handeln.
Damit auf friedlichen demokratischen Wege Änderungen erfolgen können, muß der Justiz, mit friedlichen demokratischen Mitteln, die Macht genommen werden, ein Staat im Staate zu sein, nur sich selbst verantwortlich und kontrollierend und sich jeder unabhängigen, demokratischen Kontrolle verweigernd.
Alle, die den Staat heute als Beute und ihr persönliches Eigentum betrachten und den Bürger als Finanzierenden ihrer Selbstverwirklichung, werden sich mit Händen und Füßen wehren, ihre “undemokratischen Unrechtsprivilegien” abzugeben und zu einer Demokratie zurückzukehren.
Folglich werden die strittigen Sachverhalte von ordentlichen Gerichten zu entscheiden sein, da diese sich aber, bei einer Rück-kehr zu einem unabhängigen, demokratischen Staat des ordentlichen Rechts, wieder mit der Rolle der Rechtsprechung begnügen müßten, ist zu befürchten, daß viele davon sich gegen eine Rückkehr stellen um ihre heutige Gottvater-Stellung zu erhalten.
Infolgedessen muß erst versucht werden, auf friedlichen demokratischem Weg unabhängige, juristisch sowie parteipolitisch neutrale ständige Bürgerrechtsausschüsse einzurichten, welche befugt sind, von allein und auf Antrag alle staatlichen Einrichtungen zu kontrollieren und zu überprüfen.
Es wäre nicht sachlich und richtig, wenn man der Justiz allein die Schuld an den heutigen Mißbrauchsmöglichkeiten gibt.
Betrachtet man im BGB Palandt 52. Aufl. unter Einleitung Seite 7 den Punkt 4 Rechtsfortbildung, stellt man zwar auch wieder fest, daß das Bundesverfassungsgericht, also ein Gericht, den Richtern das Recht zur Rechtsfortbildung zugestanden hat, zwar unter dem richtigen Gesichtspunkt, daß kein Gesetzgeber alle künftigen Fälle vorausschauend beurteilen kann.
Das ist die Rdn. 46 in der Einleitung des BGB Palandt. Unter Rdn. 47, 48 und 49 geht es zu diesem Thema weiter, wobei nicht in demokratischer Art, der Gesetzgeber die Ermächtigungen gibt und die Regeln bestimmt, sondern immer wieder das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesgerichtshof.
Hier entstand der erste demokratische Fehler, weil die Rechtsfortbildung durch Richter, d.h. die Auslegung in einen Fall, der so nicht vorgesehen ist, ist zwar vernünftig und auch richtig, da im Moment eine Entscheidung gefällt werden muß.
Diese Rechtsfortbildungen, d.h. jede, wo ein Richter zu einem Gesetz eine Auslegung macht, da er der Meinung ist, daß dieser Fall mit dem Gesetz in der Form des Gesetzgeber nicht zu beurteilen ist, müßte einen unabhängigen und politisch neutralen Ausschuß des Gesetzgebers vorgelegt werden und darf erst nach dessen Zustimmung Richterrecht, bzw. Gesetz werden.
Auch Richter sind nur Menschen und es ist bekannt, daß Richter sich ebenso wie andere Menschen irren, auch ohne Vorsatz sogar Rechtsirrtümer und Rechtsfehler begehen.
Somit ist die Macht, die hier in den Händen der Richter liegt und der das gesamte Volk ausgeliefert ist, einer alleinige Beurteilung von Richtern ausgeliefert und jeder unabhängigen, demokratischen Kontrolle entzogen, zu groß, verleitet labile Charakter zur Willkür und ist derart nicht mit dem demokratischen Gedanken unseres Grundgesetzes vereinbar.
Hier kann ein Stand durch die Hintertür die Gesetze ändern, ja sogar gegen die Verfassung, wenn das letzte Gericht bestätigt, daß dies trotzdem Verfassungskonform wäre, es ist nur eine richterliche und keine unabhängige und politisch neutrale Kontrolle möglich.
Der Richterstand ist somit in der Lage, eine ihm "genehme" Person oder Richtung zu unterstützen, selbst wenn es gegen die Demokratie und das Grundgesetz geht.
Sollten sich die neusten Meldungen über den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Maunz mit der DVU bestätigen, würde dies anschaulich und nachvollziehbar belegen, welche Gefahr, von einer nicht demokratisch kontrollierbaren Justiz, welche sogar noch immer mehr als Gesetzgeber fungiert, für die Demokratie ausgehen kann.
Daß dieser Mißstand eingetreten ist, dürfte mit daran liegen, daß früher die Justiz- und die Anwaltstände ein anderes Ansehen genossen und die Werte in der Gesellschaft noch nicht so abgeflacht waren wie heute.
D.h., wenn früher jemand bei ungesetzlichen Taten ertappt wurde, gab es z.B. nicht den Begriff "Kavaliersdelikt", sondern eine öffentliche Ächtung.
Durch den allgemeinen Werteverfall und durch Gleichgültigkeit großer Teile der Bürgerschaft wurde nicht mehr beachtet, daß auch Richter nur Menschen sind, welche dem gleichen Werteverfall wie jeder andere Bürger unterliegen.
Dieser Stand hat sich aufgrund dieser unkontrollierten Macht und der Gleichgültigkeit der Bürger im Grunde einen Staat, im Staate mit einem Rechtssystem geschaffen, was immer mehr auf Richterrecht als wie auf Rechte des Gesetzgebers beruht.
Durch diese Macht und Unkontrollierbarkeit ist auch eine Nachlässigkeit entstanden, mit der inzwischen viele Richter ihr Amt versehen, auch daher kommt teilweise die Überlastung der Gerichte, da der Bürger die oft so unverständlichen Beschlüsse ohne, oder mit ihren kargen, teilweise ungesetzlichen Beschlußbegründungen nicht verstehen und akzeptieren kann, also legt er Beschwerde ein.
Wie der DDR-Pfarrer Eppelmann im Spiegel Nr. 38 vom 20.09.1993 auf Seite 65 zitiert. Die Lernfähigkeit und Einsicht gehören nicht zu den deutschen Tugenden. Vor allem nicht zu denen von Politikern.
Dem ließe sich heute noch die Worte Staatsdiener, insbesondere Richter anfügen, da einige evtl. viele der Staatsdiener, insbesondere Richter, anscheinend aufgrund ihrer demokratisch unkontrollierbaren Macht, die Realität, daß sie dem Gesetz und zwar dem Gesetz, des Gesetzgebers unterworfen sind, aus dem Auge verloren haben.
Wie der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber im gleichen Spiegel auf Seite 78 feststellt, hat er zuerst als Befürworter zu dem Deal Absprachen von Täter und Richter gehört. Inzwischen sieht er aber diese Methoden zur flotten Erledigung der Verfahren durch die Bevorzugung wohlhabender Täter pervertiert. Wobei er darauf hinweist, das kuriose am Deal ist, daß er auch die Strafrichter in 2 Klassen teilt, der wenig kompromissbereite und engagierte Richter sitzt da Tag für Tag im stickigen Verhandlungssaal wochenlang und vernimmt einen Zeugen nach dem anderen. Der andere flexible Richter hingegen, der per Deal einen Fall an einem Morgen erledigt, kann getrost nach dem Mittagessen zum Tennisspielen gehen.
Speziell die Justiz, als Garant eines freiheitlichen Staates des ordentlichen Rechts (nicht Rechtsstaates, wo das Recht, oder die darüber entscheiden regiert) muß sich jederzeit eine Kontrolle gefallen lassen, denn gerade die Justiz war im Faschismus ein zentraler Organisator des Unrechtsstaates.
Dies betrifft auch die Staatsanwaltschaft, welche nach unseren gesetzlichen Vorgaben und Regeln, von sich aus, also von Amts wegen verpflichtet ist, als Ermittlungsbehörde der Justiz, alle Umstände zu recherchieren, die belasten und entlasten und nicht bei der Bürgerschaft nur die belastenden und bei Privilegierten und Staatsbediensteten nur die entlastenden.
(Dazu mehr in den Büchern: "VOM WACKELDACKEL ZUM DOPPELMORD" Reportagen aus dem Justizalltag von "Henry Düx" und "KLÜNGEL, FILZ UND KORRUPTION" von "Günter Handlögen & Henning Venske", beide aus dem ZEBULON VERLAG DÜSSELDORF.)
Hat die Justiz der Ex-DDR rechtsstaatlich gehandelt, oder hat sie ebenso wie die Nazijustiz als Organisator geholfen, diesen Unrechtsstaat auszubauen und zu unterhalten?
Wenn eine Gesellschaft in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, gibt es die so oft zitierten "Einzelfälle" nicht über mehrere Instanzen, und teilweise mehrere Jahre. Denn eine ordnungsgemäße und nach den Gesetzen arbeitende staatliche Einrichtung würde das Unrecht des "Einzelfalles" erkennen und beseitigen und nicht wie heute gang und gebe zu vertuschen und verschleiern versuchen oder sogar mit Rechtsverfälschungen und schweren Rechtsverletzungen die betroffenen Bürger/innen, um es zu vertuschen, benachteiligen.
Durch den Werteverfall, der in allen Bereichen allgegenwärtig ist, sind Strukturen entstanden, welche die freiheitliche verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen drohen.
Handlungen, von denen man früher sagte "die, oder das tut man nicht", da man damit die Rechte und Gefühle anderer verletzte, werden heute gewissen- und gedankenlos tagtäglich getan, ohne von der Gesellschaft geächtet zu werden.
Zwei kleine Beispiele:
Früher:
Wer einen Konkurs machte, war kein solventer Geschäftspartner mehr, wer sogar einen betrügerischen Konkurs machte, war geschäftlich erledigt, da kein ordentlicher Geschäftsmann mit ihm etwas zu tun haben wollte.
Heute:
Wer heute fünf Konkurse gemacht hat, evtl. davon drei betrügerische und dabei noch Geld verdient hat, ist ein gesuchter Geschäftspartner, da er die Lücken kennt, wie man andere oder den Staat betrügen kann.
Früher:
War das Beamtenrecht, die Standesregeln der Anwalts-, Richter- und Ärzteschaft etwas bindendes, was die Stellung hervorhob, aber gleichzeitig auch die Verpflichtungen auferlegte, der Stellung in Gewissenhaftigkeit, Moral und Ethik gerecht zu werden.
Heute:
Werden diese Rechte und Regeln immer mehr dazu verwandt, den verschiedenen Ständen Vorteile gegenüber der Bürgerschaft zu verschaffen und den Stand vor jeden Angriff von außen, ob berechtigt oder nicht, zu schützen.
Der Bürger hat in der Regel weder die Zeit noch das Geld, um sich mit ungerechten Sachen über einen längeren Zeitraum auseinanderzusetzen, daher ist er ein willkommenes Opfer.
Da eine Auseinandersetzung bei Nichteinigung und dem Weiterverfolgen der Ansprüche, in einem freiheitlichen Staat, mit demokratischer, zivilisierter und ordentlicher Gerichtsbarkeit, nur von ordentlichen Gerichten, oder anderen vom Staat dafür eingesetzten Schiedsstellen, und nicht durch das Faustrecht entschieden werden kann, müssen die Gerichte und Schiedsstellen auch ordentlich und gewissenhaft sein und gemäß den Bestimmungen des Gesetzgebers nachgehen.
Es geht nicht an, daß solche Gerichte und Schiedsstellen sich nur selbst kontrollieren, sich in zunehmenden Maße eigene Gesetze und Gesetzesauslegungen machen und somit zu einer Diktatur bzw. überstaatlichen Einrichtung werden.
Dann können diese Stellen durch gezielte Rechtsprechung Unangenehme unterdrücken und Angenehme mit ungesetzlicher Rechtsanwendung fördern.
Unser Staat ist heute zu einem Selbstbedienungsladen ohne Kasse für die Privilegierten gemacht worden, sie nehmen sich was sie wollen und das Volk kann sie nicht hindern, da die "Oberen" sich die Gesetze nach ihren Gutdünken selbst gestalten, die sgn. Volksvertreter in Fraktions- und sonstigen Partei- oder Verbands- bzw. Standeszwängen gefangen sind und nicht frei entscheiden können.
Die sgn. normale Bürgerschaft ist dabei der Dumme, der diesen Selbstbedienungsladen unterhalten muß und außer daß sie alle paar Jahre wählen können, keinerlei Einfluß auf die Geschicke des Landes, in dem sie leben, haben.
Dabei sollte nach unserem Grundgesetz die Staatsgewalt vom Volke ausgehen.
Die Parteien, Verbände und ihre Politiker haben es mit Hilfe der Justiz geschafft, aus unserer Volksdemokratie einen Justiz- und Parteienstaat zu machen.
Hier ist schnellstens eine Umkehr nötig und jeder sollte sich zurückerinnern, was unter ähnlichen Umständen Deutschland und sogar die Welt schon einmal ins Unglück gestürzt hat.
Oder
hat es das sgn. Dritte Reich nicht gegeben und war der "Freisler" allein die "naziwillfährige Justiz"?
haben alle Richter des Nazi-Staates keine Rechtsbeugung, Tatsachenverfälschung und andere schwerwiegende Rechtsvergehen im Amt begangen, um das Nazi-Regime zu stützen?
Da hatte die Justiz ohne Vorbehalte eine Partei unterstützt, die Rechtsprechung auf die Wünsche dieser Partei abgestellt und es geschafft, daß sie nach dem Zusammenbruch dieses sgn. "Dritten Reiches", trotz ihrer Ungesetzlichkeiten, menschenrechtsverletzenden und menschenverachtenden Urteile ihre Leute unbeschadet herausführen konnte.
Der Deutsche Richterbund hat 1933 ohne Zögern der nationalsozialistischen Regierung sein volles Vertrauen ausgesprochen und die Loyalität der Justiz wurde weder durch die Entlassung jüdischer und sozialdemokratischer Richter noch durch die Staatsstreiche, mit denen die SA in den meisten Ländern die Polizeigewalt an sich gerissen hatte, noch durch Notverordnungen zum Schutze des deutschen Volkes und zum Schutze von Volk und Staat oder die Indienstnahme der Gerichte für politische und rassistische Unterdrückung beeinträchtigt. (Quelle, Basiskommentar zum Grundgesetz 1991, Fangmann, Blank, Hammer)
Wie war es in der Ex-DDR, anders oder ebenso?
Es ist die Aufgabe jedes einzelnen der Bürgerschaft, darauf zu achten und sich dafür einzusetzen, daß so etwas nie wieder vorkommen kann.
Wie sieht es heute in der Welt aus, was machen unsere sgn. Volksvertreter um darauf hinzuwirken, daß die vielen Menschenrechtsverletzungen und Kriege beendet werden?
Nichts, außer forsch, klug oder dumm reden.
Die Bürgerschaft muß sich darüber im Klaren sein, daß dies in ihren Namen, durch ihre Volksvertreter durchgeführt wird und sie dadurch eine indirekte Mitschuld trägt.
Da rufen Bürger/innen zu großen Demonstrationen auf, wenn in irgendeinen dieser menschenverachtenden Kriege die amerikanische Flagge auftaucht, es bilden sich Lichterfesten gegen Ausländerhaß und es werden große Demonstrationen wegen dem Waldsterben und Atomkraftwerke durchgeführt.
Alles lobenswerte Initiativen, wenn sie nicht gleichzeitig ein gutes Stück verlogen bzw. so egoistisch wären.
Wo sind die großen Demonstrationen, gegen die vielen Menschenrechtsverletzungen, gegen die menschenverachtenden Kriege, wo das Vorleben der Menschlichkeit, was jeden Haß auf anders denkende, fühlende und aussehende gesellschaftlich ächtet?
Das Übel muß man immer an der Wurzel ausmerzen, es nützt nichts, wenn zwischendurch Zweige gestutzt werden, denn dann kann das Übel nur besser austreiben.
Um positive und menschlich gerechte Änderungen herbeizuführen, muß auch in offener Ehrlichkeit über sgn. Tabu - Themen gesprochen werden, welche die Bürgerschaft bedrücken.
Es geht nicht an, daß es Themen gibt, über die die "Oberen" oder davon profitierende Interessengruppen, ein Tabu in der Art verhängen, daß jeder, der anderer Meinung ist, in die rechte oder linke Ecke gestellt wird, oder sogar als Terrorist, Verfassungsfeind, Querulant oder Irrer abgestempelt wird.
Mit Fakten und unter Berücksichtigung aller heute bekannten Gegebenheiten gibt es keine Tabu-Themen mehr, sondern es sind meistens lobbyschädigende-, unterdrückende- und menschen-rechtverachtende Themen, welche Interessengruppen mit Tabus belegt haben, um ihren Vorteilen und ihren Machthunger, zu Lasten der anderen, frönen zu können.
Es ist die Aufgabe der Bürgerschaft und aller Menschen, dafür zu sorgen, daß alle Themen, ob angenehm oder unangenehm, in offener und ehrlicher Art, nach den bekannten Fakten und Gegebenheiten abgehandelt werden, da nur so ein besseres Miteinander und ein ehrlicheres Füreinander auf Dauer möglich ist.
Aus diesem Grunde muß eine Bürgerschaftspartei den anderen Parteien und Gruppierungen einen Weg der ehrlichen, offenen und kontrollierbaren Politik vormachen und diese mit der Bürgerschaft, zum Wohle der Bürgerschaft, zur Umkehr von dem Wege der Fehlentwicklung zwingen. Gerd Kämpfe 01. 94